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Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) können Leben retten – aber nur, wenn sie im Brandfall einwandfrei funktionieren. Doch bereits im Rahmen der normalen Gebäudenutzung und durch Umwelteinflüsse wie Staub, Schmutz, Feuchtigkeit und Wind kann es nach zwei bis drei Jahren ohne Wartung zu Funktionsbeeinträchtigungen an den RWA kommen. An Industriestandorten wir der Region Stuttgart kommen RWA oftmals zum Einsatz. In Gewerbe- und Industriegebäuden sind die Anlagen jedoch oft aggressiven Produktionsdämpfen, Stäuben, Ölnebeln und Fetten ausgesetzt. Regelmäßige Kontrollen und eine fachgerechte Wartung sind daher unabdingbar, um die ständige Funktionstüchtigkeit der RWA zu gewährleisten.

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Mindestanforderungen hinsichtlich der Prüfung, Wartung und Instandhaltung von natürlichen Rauchabzügen (NRA) sind u. a. in der DIN 18 232-2 aufgeführt.
Gar nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführte Wartungen können im Brandfall fatale Folgen haben, die Menschenleben kosten und das betroffene Unternehmen sogar in die Insolvenz führen. Menschen sind an Leib und Leben gefährdet, Maschinen und Lagergüter kommen zu Schaden, aufgrund von Produktionsausfällen gehen Kunden verloren. Außerdem verliert der Betreiber der nicht gewarteten RWA unter Umständen seinen Versicherungsschutz und macht sich ggf. auch noch strafbar.
Die fachgerechte Wartung der RWA trägt erheblich dazu bei, die Schadensauswirkung und damit zugleich das rechtliche Haftungsrisiko für den Gebäudeinhaber zu verringern. Daher empfehlen wir, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen regelmäßig und von einer anerkannten Fachfirma warten zu lassen.

rauchabzug_ETZ_VDS zur Rubrik RWA-Anlagen siku_rwa_el_2

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